Genussgutschein | digital | Nr. G50

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GESCHENKIDEE

Ein WEINGenussgutschein von LEO FUCHS – das ideale Geschenk zum Geburtstag, Jubiläum, zur Hochzeit, zu Mutter- oder Vatertag, Weihnachten oder einfach mal so zwischendurch: Einen guten Grund zum Anstoßen oder Danke sagen gibt es schließlich immer! Das Beste daran: Ihre Liebsten können sich selbst aussuchen, was ihnen schmeckt.

DAS IDEALE "LAST MINUTE"-GESCHENK

Drucken Sie den Gutschein einfach aus, Schleife drum, fertig. So müssen Sie den Gutschein der/dem Beschenkten nur noch persönlich überreichen. Alternativ können Sie den Gutschein auch einfach per E-Mail verschicken. …ein gutes Gefühl, zu wissen, dass es ankommt.

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Artikelnummer: G50
Kategorie: Alle Produkte, WEINGenussgutscheine
Schlagwörter: Gutschein
  • Der Wertgutschein kann unter www.leo-fuchs.de/wein-shop-online und in der Vinothek Pomaria für das dortige gesamte Sortiment eingelöst werden.
  • Der Wertgutschein kann nur für den Kauf von Waren, nicht jedoch für den Kauf von weiteren Wertgutscheinen oder für die zu zahlenden Versandkosten verwendet werden.
  • Pro Bestellung ist nur ein Wertgutschein einlösbar. Er kann nicht mit weiteren Wertgutscheinen kombiniert werden.
  • Ist der Preis des mit einem Wertgutschein zu erwerbenden Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages, der nicht verzinst wird, ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag zu begleichen.
  • Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
  • Warengutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Wertgutschein gekauft wurde.
Genussgutschein | digital | Nr. G100
Genussgutschein | digital | Nr. G25